Anhörung im Landtag NRW: ASB zur Reform des Brandschutz- und Katastrophenschutzgesetzes

Gruppensfoto von sieben Personen in einem öffentlichen Gebäude mit Holzboden und Sitzplätzen im Hintergrund.

Am 9. Juli 2026 fand im Plenarsaal des Landtags Nordrhein-Westfalen eine öffentliche Anhörung des Innenausschusses statt, bei der der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes (BHKG) im Mittelpunkt stand. Neben dem Innenausschuss beteiligte sich auch der Ausschuss für Heimat und Kommunales an der Veranstaltung. Grundlage war der Gesetzentwurf der Landesregierung , ergänzt durch einen FDP-Antrag zu Vorbereitungen im Zivil- und Bevölkerungsschutz.

Der ASB NRW war als Sachverständiger eingeladen und hatte vorab eine schriftliche Stellungnahme eingereicht, die gemeinsam mit der Johanniter Unfallhilfe und dem Maltester Hilfsdienst erarbeitet wurde.

Was der Gesetzentwurf richtig macht

Die Organisationen des Bevölkerungsschutzes begrüßen ausdrücklich, dass der Entwurf viele langjährige Forderungen aufgreift. Besonders positiv bewertet der ASB die gesetzliche Verankerung einer Katastrophenschutzbedarfsplanung auf kommunaler und Landesebene, an der die Hilfsorganisationen beteiligt werden. Damit wird eine systematische Risikoanalyse möglich und eine verbindliche Steuerung des Bevölkerungsschutzes sichergestellt.

Ebenfalls zu begrüßen ist die Einrichtung einer zentralen Landesstelle für den Katastrophenschutz als dauerhafter Koordinationsinstanz sowie die Einführung eines digitalen Lagebilds (VIDaL) zur verbesserten ebenenübergreifenden Kommunikation. Auch die Stärkung der Krisenstäbe, die rechtliche Absicherung der Freistellung ehrenamtlicher Kräfte und die gesetzliche Verankerung der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) sind wichtige Schritte in die richtige Richtung.

Wo noch Nachbesserungsbedarf besteht

Trotz der erkennbaren Fortschritte sieht der ASB in mehreren Punkten erheblichen Korrekturbedarf.

Ein zentrales Thema ist die strukturelle Ungleichbehandlung

gegenüber der Feuerwehr: Während Kommunen die Kosten für die Freistellung von Feuerwehrangehörigen vom Land erstattet bekommen, tragen sie bei Kräften der Hilfsorganisationen die Kosten selbst. Dies schafft einen falschen Anreiz und gefährdet die Einsatzbereitschaft im Katastrophenfall.

Darüber hinaus kritisiert der ASB die Finanzierung. Die aktuelle Formulierung, wonach Hilfsorganisationen vorbereitende Maßnahmen im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst zu tragen haben, widerspricht dem Konnexitätsprinzip und der staatlichen Verantwortung für den Bevölkerungsschutz. Hilfsorganisationen können und dürfen nicht dauerhaft auf Spenden, Eigenmittel und projektbezogene Drittmittel angewiesen sein, um staatliche Aufgaben zu erfüllen. Der ASB fordert daher eine klare gesetzliche Regelung, nach der das Land die Kosten für Ausstattung, Instandhaltung und Unterbringung seiner unterstützenden Einheiten trägt.

Der ASB NRW begleitet die Novellierung des BHKG konstruktiv und engagiert. Der vorliegende Entwurf zeigt, dass die Politik die Lehren aus der Hochwasserkatastrophe 2021 ernst nimmt und den Bevölkerungsschutz strukturell weiterentwickeln will. Damit das Gesetz jedoch tatsächlich zu einem zukunftsfähigen und verlässlichen Schutz für die Menschen in Nordrhein-Westfalen beiträgt, braucht es faire Finanzierungsregelungen, rechtssichere Freistellungsregelungen und eine Gleichbehandlung aller im Bevölkerungsschutz tätigen Organisationen.

Das Thema ist ein bundesweites ASB Anliegen: zum Positionspapier des ASB Deutschlands

Florian Gehrig Referent Nationaler Bevölkerungsschutz
Porträt einer Frau mit brünettem Haar, Brille und dunklem Blazer, vor weißem Hintergrund.
Katharina Weides Referentin Digitale Kommunikation